
Mietrecht
Wohnen in Deutschland wird immer teurer. Nicht nur die Nebenkosten steigen stetig, sondern auch die Nettokaltmieten haben einen Stand erreicht, dass viele Familien bereits heute 50% ihres Haushaltseinkommens für das Wohnen aufwenden müssen. Jetzt hat die Bundesregierung einen Referentenentwurf für die Änderung des Mietrechts vorgelegt, der es den Mieterinnen und Mietern in Zukunft noch schwerer macht,
sich gegen Vermieter zu wehren, wenn es um Sanierungen ihrer Wohnungen geht. So sollen z.B. künftig keine Mietminderungen mehr gelten, wenn während einer Modernisierungsmaßnahme die Nutzung der eigenen Wohnung zeitweise eingeschränkt wird. Nach der Modernisierung sollen jedoch die Mieter nach wie vor mit 11% jährlich an den Modernisierungskosten beteiligt werden. Die Linke hat dazu einen eigenen Antrag zur Verhinderung von Wohnarmut vorgelegt. Dieser ist seit dem 16.12.2011 in der parlamentarischen Befassung. Wir wollen, dass Familien, die weniger als den Jahresdurchschnittsverdienst haben, maximal 30% ihres Einkommens für das Wohen ausgeben müssen, um mehr Geld für die gesellschaftliche Teilhabe der Familie zur Verfügung zu haben.
Rede im Bundestag 16.12.2011 Ansehen
Antrag Mietrecht 22.2.2011: Download